Energieausweis

Am 1. Oktober 2009 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft getreten. Bereits ihre Vorgängerin die EnEV 2007 hat die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand integriert.
Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar und sichtbar zu machen umdamit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.


Grundsätze zum Energieausweis für Gebäude
Das zehn Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer in immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft, neu vermietet, verpachtet oder geleast wird. Mit Hilfe eines Bandtacho-Labels wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern sinnvoll, erhält der Gebäudeeigentümer vom Ausweisaussteller zusätzlich kurz gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen.


Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.
(Quelle: EnergieAgentur.NRW)

Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchskennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung (bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt.
(Quelle: EnergieAgentur.NRW)

Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen einem "Bedarfs-" und einem "Verbrauchsausweis". Beim Neubau sind nur Bedarfsausweise zulässig. Ebenso bei älteren (vor 1.11.1977 ) Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten. Wurden die Gebäude saniert und entsprechen bzw. übertreffen die Wärmeschutzverordnung vom 01.08.1977 besteht für sie Wahlfreiheit.

Ausweis für gemischt genutzte Gebäude
In der Regel wird mit einem Energieausweis die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes dargestellt. Im Falle gemischter Nutzung kann auch von diesem Prinzip abgewichen werden. So kann es etwa erforderlich werden, dass für ein Gebäude zwei Energieausweise erstellt werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Gebäude sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt wird.


Ob Sie einen Energieausweis brauchen, können Sie anhand folgender Grafik oder mit dem Energieausweis-Onlinecheck prüfen.