Am 1. Oktober 2009 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in
Kraft getreten. Bereits ihre Vorgängerin die EnEV 2007 hat die Einführung von
Energieausweisen im Gebäudebestand integriert.
Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar und sichtbar zu
machen umdamit Markttransparenz im
Gebäudebereich zu erzielen.
Grundsätze zum Energieausweis für Gebäude
Das zehn Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer in immer dann
vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft, neu
vermietet, verpachtet oder geleast wird. Mit Hilfe eines Bandtacho-Labels wird
das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern
sinnvoll, erhält der Gebäudeeigentümer vom Ausweisaussteller zusätzlich kurz
gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von
Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter
Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes
ermittelt.
(Quelle: EnergieAgentur.NRW)
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines
Energieverbrauchskennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei
aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale
Warmwasserbereitung (bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Beleuchtung und
Klimatisierung) ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere
Leerstände rechnerisch berücksichtigt.
(Quelle: EnergieAgentur.NRW)
Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen einem
"Bedarfs-" und einem "Verbrauchsausweis". Beim Neubau sind
nur Bedarfsausweise zulässig. Ebenso bei älteren (vor 1.11.1977 ) Wohngebäuden
mit bis zu vier Wohneinheiten. Wurden die Gebäude saniert und entsprechen bzw.
übertreffen die Wärmeschutzverordnung vom 01.08.1977 besteht für sie
Wahlfreiheit.
Ausweis für gemischt genutzte Gebäude
In der Regel wird mit einem Energieausweis die Energieeffizienz des gesamten
Gebäudes dargestellt. Im Falle gemischter Nutzung kann auch von diesem Prinzip
abgewichen werden. So kann es etwa erforderlich werden, dass für ein Gebäude
zwei Energieausweise erstellt werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn ein
Gebäude sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt wird.
Ob Sie einen Energieausweis brauchen, können Sie anhand folgender Grafik oder mit dem Energieausweis-Onlinecheck prüfen.
