Fragen und Antworten

ENERGIEAUSWEIS


Was passiert wenn ich keinen Energieausweis vorzeigen kann?

Wer bei Neuverkauf oder Neuvermietung ab 1. Juli 2009 keinen oder nur einen unvollständigen Energieausweis vorlegen kann, dem drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Bei Billiganbietern aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Meist ist fragwürdig, ob es sich bei diesen Anbietern auch um Ausstellungsberechtigte handelt.
Die Energieagentur lässt Ihnen eine Liste von Energieausweisausstellern und Energieberaternaus den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar auf Anfrage zukommen.
Oder suchen und finden Sie selbst: Expertensuche