… es ist 5 vor 12 ... Nur noch bis zum 31.12.2009 können Gebäudebesitzer, die einen alten Heizkessel besitzen, eine satte „Abwrackprämie“ in Höhe von 375,00 € bzw. 750,00 € über das Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, wenn sie ihre alte Heizung durch einen neuen effizienten Gas- oder Öl-Brennwertkessel in Kombination mit einer thermischen Solaranlage ersetzen.
Zahlreiche Gemeinden und Energieversorger geben ihren Bürgern und Kunden darüber hinaus weitere Zuschüsse. Durch den Austausch des veralteten Heizungssystems kann man mit einer spürbaren Energieeinsparung rechnen. Dies entlastet den eigenen Geldbeutel dauerhaft und schont unsere Umwelt.
Förderanträge können Privatpersonen erst nach Inbetriebnahme der Anlage bis spätestens 31.12.09 bei der BAFA stellen. Freiberuflich Tätige, sowie Gewerbetreibende, müssen den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Übrigens: Ab dem 1. Januar 2010 tritt das Erneuerbare Wärme Gesetz des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Dies fordert, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Wohngebäuden mindestens zehn Prozent der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Das Gesetz bietet hier verschiedene Möglichkeiten an, um diese Forderung zu erfüllen.
Was das Erneuerbare Wärme Gesetz für Sie konkret bedeutet und weitere Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen und Fördermittel rund um das Thema Energie erhalten Sie bei unserer kostenlosen Impulsberatung.
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