10.09.2010
Aktuelles KFW-Programm für Sanierungswillige ab 01. September 2010
Zum 31. August 2010 wurde das durch den Bund bezuschusste KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren-Einzelmaßnahmen“ eingestellt. Hiermit entfällt für Sanierer die Wahl zwischen einem zinsverbilligten Kredit oder einer Zuschuss-Variante.
Die KfW-Bank führt nun die Förderung der Einzelmaßnahmen in dem Programm „Wohnraum Modernisieren“ fort. Hier hat der Sanierungswillige allerdings nur noch die Möglichkeit, die Sanierung über einen zinsverbilligten Kredit zu finanzieren. Sämtliche Maßnahmen, die schon im Vorgängerprogramm gefördert wurden, werden hier berücksichtigt.
Dies kann zum Beispiel über den Austausch von Heizungsanlagen, die mit dem Brennstoff Öl- oder Gas (Niedertemperatur- oder Brennwertkessel) betrieben werden, erfolgen. Ebenfalls gilt dies für solarthermische Anlagen (mit und ohne Heizungsunterstützung), Wärmepumpen, zentrale Biomassefeuerungsanlagen (Pellets, Hackschnitzel und Scheitholz), die Installation von Lüftungsanlagen und Wärmeübergabestationen von Nah- und Fernwärmeleitungen. Nicht gefördert werden können Kachelöfen, Kaminöfen und Heizkamine.
Im Bereich der Wärmedämmung kann neben der energetischen Sanierung der Fenster und der Haustüre auch die der Fassade (Innen- und Außendämmung), die Dämmung des Daches, der obersten Geschossdecke und des Kellers (Decke, Wand, Boden) über einen Kredit finanziert werden.
Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen in sämtlichen Bereichen die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten werden.
Weitere detaillierte Informationen hierzu und zu anderen Themen der Energieeinsparung beantwortet Ihnen gerne die Energieagentur Landkreis Tuttlingen, Geschäftsführer Herr Joachim Bühner, Moltkestraße 7, 78532 Tuttlingen, E-Mail: info@ea-tut.de, Tel: 07461/9101350.
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Die KfW-Bank führt nun die Förderung der Einzelmaßnahmen in dem Programm „Wohnraum Modernisieren“ fort. Hier hat der Sanierungswillige allerdings nur noch die Möglichkeit, die Sanierung über einen zinsverbilligten Kredit zu finanzieren. Sämtliche Maßnahmen, die schon im Vorgängerprogramm gefördert wurden, werden hier berücksichtigt.
Dies kann zum Beispiel über den Austausch von Heizungsanlagen, die mit dem Brennstoff Öl- oder Gas (Niedertemperatur- oder Brennwertkessel) betrieben werden, erfolgen. Ebenfalls gilt dies für solarthermische Anlagen (mit und ohne Heizungsunterstützung), Wärmepumpen, zentrale Biomassefeuerungsanlagen (Pellets, Hackschnitzel und Scheitholz), die Installation von Lüftungsanlagen und Wärmeübergabestationen von Nah- und Fernwärmeleitungen. Nicht gefördert werden können Kachelöfen, Kaminöfen und Heizkamine.
Im Bereich der Wärmedämmung kann neben der energetischen Sanierung der Fenster und der Haustüre auch die der Fassade (Innen- und Außendämmung), die Dämmung des Daches, der obersten Geschossdecke und des Kellers (Decke, Wand, Boden) über einen Kredit finanziert werden.
Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen in sämtlichen Bereichen die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten werden.
Weitere detaillierte Informationen hierzu und zu anderen Themen der Energieeinsparung beantwortet Ihnen gerne die Energieagentur Landkreis Tuttlingen, Geschäftsführer Herr Joachim Bühner, Moltkestraße 7, 78532 Tuttlingen, E-Mail: info@ea-tut.de, Tel: 07461/9101350.
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