13.01.2010 Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten ab 01.01.2010
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg setzt auf nachhaltige Wärme. Dieses bundesweit einzigartige Landesgesetz wird am 1. Januar 2010 für den Gebäudebestand wirksam. Hausbesitzer müssen dann neue Regelungen beim Heizungstausch beachten. Dabei ist aber auch mehr Wärmedämmung als so genannte ersatzweise Erfüllung möglich.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg soll den Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung von älteren Häusern auf jeweils mindestens zehn Prozent erhöhen. Die gesetzliche Regelung von Umweltministerin Tanja Gönner gilt bundesweit als Vorreiter in dem Bemühen, den Energiebedarf von bestehenden Häusern nachhaltiger zu gestalten: Erneuerbare Energien als Standard im Altbaubereich ist das Ziel. Als Ersatz ist auch eine Wärmedämmung möglich. Hausbesitzer müssen das EWärmeG erfüllen, wenn ein Heizungstausch ansteht.

Für Neubauten trat das Landesgesetz bereits 2008 in Kraft. Diese
Vorgaben wurden 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes abgelöst. Die Regelungen des Landesgesetzes für bestehende Gebäude bleiben jedoch weiter in Kraft. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Bereich für landesrechtliche Auflagen offen gelassen. Baden-Württemberg ist bisher das einzige Bundesland mit einer Landesregelung für ältere Häuser.

Dabei sind solarthermische Anlagen die Schlüsseltechnologie des neuen Gesetzes. Sie liefern Warmwasser und können die Heizung unterstützen. Wenn eine solarthermische Anlage aus öffentlich-rechtlichen, baulichen oder technischen Gründen nicht installiert werden kann, entfallen die Vorschriften des Gesetzes
ganz. Andere erneuerbare Energien müssen Hausbesitzer dann nicht mehr nutzen, auch ein Ersatz etwa durch Wärmedämmung ist nicht nötig.

Bei den meisten Häusern können Solarwärmeanlagen aber auf dem Dach installiert werden. Ist das der Fall, gibt es mehrere Möglichkeiten, das Gesetz zu erfüllen: Bei der Solarthermie
benötigen die Besitzer 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro
Quadratmeter Wohnfläche, um den 10 Prozent-Anteil zu erreichen. Hat ein Haus 150 Quadratmeter Wohnfläche, müssen sechs Quadratmeter installiert werden. Wobei eine Solarthermieanlage in der heizungsfreien Zeit von Mai bis September so viel Warmwasser liefert, dass der Heizkessel die meiste Zeit abgeschaltet werden kann.

Alternativen zur Solarwärme sind Holzheizungen, Wärmepumpen, Bioöl und Biogas. Pelletkessel und Scheitholzkessel übertreffen die gesetzlichen Vorgaben, da sie auf 100 Prozent erneuerbare Energien kommen. Würden sich die Eigentümer für Wärmepumpen entscheiden, sei die Bedingung eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Fällt die Wahl auf Bioöl oder Biogas, weisen die Eigentümer den Zehn Prozent-Anteil über die Brennstoffabrechnung nach.

Ersatzweise kommen auch Wärmeschutzmaßnahmen in Betracht. Das gesamte Dach oder die Fassade sollte aber um 30 Prozent besser gedämmt werden als die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Eine weitere „ersatzweise Erfüllung“, so das Gesetz, ist der Anschluss an ein Wärmenetz mit Nah-/Fernwärme oder der Einsatz von Mini-Blockheizkraftwerken. Belegt eine Photovoltaikanlage das Dach bereits komplett, sind die Anforderungen ebenfalls erfüllt.

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