18.01.2010 Oberste Geschossdecke/Dach dämmen
Neue Vorschriften für Immobilienbesitzer und Sanierer bringt die Energie-Einspar-Verordnung 2009. Zwei wesentliche Forderungen zum neuen Jahr sind eine bessere Dämmung und das Abschalten alter Gas- und Ölheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden.

Die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen muss gedämmt werden, sofern sie noch nicht gedämmt ist oder das darüber liegende Dach keine Dämmung besitzt. Erneuert werden müssen Gas- und Ölheizkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW, sofern es sich nicht um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt. Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre sowie Armaturen in nicht beheizten Räumen müssen an den Stellen gedämmt werden, an denen sie zugänglich sind.

Neben den genannten Verpflichtungen gibt es noch weitere Nachrüstpflichten, außerdem bestehen Ausnahmen von der Regel. Über die genauen Bedingungen informiert die Energieagentur.

Generell gilt, wer seinen Altbau saniert, sollte sich vorher genau erkundigen, welche Bedingungen einzuhalten sind, welche Fördermöglichkeiten bestehen und welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Da das aber nur im Einzelfall geprüft werden kann, bietet die Energieagentur eine kostenlose Erstberatung an, bei der die Hausbesitzer grundsätzliche Informationen erhalten. Konkrete Planungen sind dann Sache von Energieberatern, Handwerkern und Planungsbüros. Auch hier kann die Energieagentur Kontakte vermitteln.

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