Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beschließt die Wiedereinführung der Förderung von hocheffizienten Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 1. März 2011. Damit soll eine schrittweise energetische Modernisierung von Wohngebäuden ermöglicht werden. Die technischen Anforderungen sollen künftig im Durchschnitt um etwa 20% erhöht werden.
Bei der Förderung von Dämmmaßnahmen soll nicht wie bisher der R-Wert der Dämmung entscheidend sein, sondern der U-Wert der Gesamtkonstruktion.
Für die Einzelmaßnahmen soll ein Sachverständiger (wie auch bei den KfW-Effizienzhäusern) eingebunden werden. Ebenso soll ein Baubegleitungszuschuss auch bei Einzelmaßnahmen gewährt werden.
Desweiteren hat die KfW eine endfällige Laufzeitvariante bis zu 8 Jahre in allen wohnwirtschaftlichen Eigen- und Bundesprogrammen eingeführt.
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