16.03.2011 Ab sofort neue Förderrichtlinien für Heizungssanierer


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) hat zum 15. März 2011 seine Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm erheblich optimiert.

Hintergrund ist hierbei der Versuch, die Dynamik im Markt um Erneuerbare Energien weiterhin in Fahrt zu bringen. Im Detail wird die Förderung von solarthermischen Anlagen bis 31.12. 2011 auf 120€/m² Anlagenfläche erhöht. Zudem  gibt es ab sofort erneut den ausgelaufenen Kesselaustauschbonus mit 600,00 € für 2011 und 500,00 € ab dem Jahr 2012.

Der letztes Jahr im Mai entfallene Zuschuss für Scheitholzvergaserkessel ist nunmehr wieder mit einer Pauschalförderung von 1.000,00 € pro Kessel hinzugekommen. Im Bezug auf die Förderungen von Wärmepumpenanlagen wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen gesenkt, ebenso wurde die Bemessungsgrundlage auf die Anlagenleistung umgestellt. Die Förderung von Pellets- und Hackschnitzelkessel bleibt gleich wie bisher.

Weitere Fragen hierzu oder zu anderen Themen rund um die energetische Sanierung oder den Neubau beantwortet Ihnen Ihre Energieagentur Landkreis Tuttlingen gerne bei einer kostenfreien Impulsberatung in den Räumen der Energieagentur in der Moltkestraße 7, 78532 Tuttlingen.

(Tel: 07461/9101350 oder per Mail an info@ea-tut.de ).

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